AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma B&W Event Sensation GbR
vertreten durch die Gesellschafter Michael und Dominik Bestler.

Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung mit Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ( Unternehmer) oder als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sowie als Privatperson tätig sind.

§1. Allgemeines / Geltung
Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder von uns in Bezug genommen werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Vermieterleistungen und/oder sonstigen Lieferungen und Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbindungen wird hiermit widersprochen.

Wir weisen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir über den Kunden ‒ nur für interne Zwecke ‒ personenbezogene Daten per EDV speichern.

§2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlichen Auftragsbestätigungen zustande. Mündliche Nebenreden, Vorbehalte, Änderungen oder aber Ergänzungen des Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieser Schriftformklausel bedarf wiederum der Schriftform.

An Angeboten, Planungen, Entwürfen, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageanleitungen, Beschreibungen von Veranstaltungskonzepten, Fotos, Datenträgern etc. Behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind keineswegs als zugesicherte Eigenschaften zu beurteilen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und die für den Kunden keine unzumutbare Härte darstellen, behalten wir uns vor. Für die Richtigkeit der uns von dem Kunden zur Verfügung gestellte Angaben und Unterlagen übernehmen wir keinerlei Gewähr.

§3. Lieferfristen, Termine, Transport
Die von uns genannten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Verbindlich von uns zugesagte Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und/oder Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung oder Vorauskasse bei uns. Bei Nichteinhaltung derartiger und sonstiger vom Kunden zu erfüllender Verpflichtungen werden die von uns zugesagten Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ‒ hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten ‒ haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Im Falle des Kaufs berechtigen uns derartige Verzögerungen, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass vor Ablauf der Nachfrist das herzustellende Produkt fertig gestellt und vom Kunden die Meldung der Versandt Bereitschaft zugegangen ist. Verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die oben genannten Verzögerungsumstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich bei Eintritt derselben benachrichtigen.

Wird der Transport vom Kunden veranlasst, hat allein er für die notwendige Zollabfertigung zu sorgen, alle einschlägigen Import-/Exportbestimmungen einzuhalten und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren allein zu leisten.

§4. Miete
Berechnet wird der Mietzins nach Tagen. Angefangene Tage zählen voll.

Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an ihn bzw. einen von ihm beauftragten Spediteur bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an unseren Unternehmenssitz bzw. bis zur Übergabe an einen von uns beauftragten Spediteur sämtliche Gefahren allein.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, das Mietobjekt auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang in Höhe des Neubeschaffungswertes zu versichern. Bereits jetzt tritt der Kunde künftige Ansprüche aus dem Versicherungsvertragsverhältnis sicherungshalber an uns hiermit ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Im Schadensfalle sind Zahlungen ausnahmslos an uns zu leisten.

Nutzungs- und verbrauchsabhängige Kosten, wie z.B. Kosten für Strom, Stromzufuhr und Stromversorgung oder Internet- oder sonstige Telekommunikationskosten, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Während der Überlassung des Mietobjektes verpflichtet sich der Kunde,

  • das Mietobjekt vor der Nutzung zu überprüfen und uns unverzüglich über Mängel zu unterrichten;

  • die übliche und angemessene Sorgfalt walten lassen sowie unsere Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen uneingeschränkt zu beachten;

  • uns jederzeit Zugang zum Mietobjekt gewähren;

  • das Mietobjekt nur an den vereinbarten Einsatzort zu verwenden und den unbefugten Zugriff Dritter zu unterbinden;

  • sicherzustellen, dass das Mietobjekt und/oder die Dienstleistungen in angemessener Art ohne Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und für Zwecke, für die das Mietobjekt vorgesehen und geeignet ist, eingesetzt werden;

  • technische Sicherheitsvorschriften und behördliche Genehmigungen einzuhalten, insbesondere solche zum Betrieb des Mietobjektes in der Öffentlichkeit, sowie sonstige Erlaubnisse, soweit diese nicht Gegenstand der allgemeinen technischen Zulassung des Mietobjektes sind. Sollte dies nicht möglich sein, hat er uns schriftlich mit Vertragsabschluss hierauf hinzuweisen, spätestens unverzüglich nach Kenntniserlangung.

Die Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt ausnahmslos durch uns.

Die ordentliche Kündigung wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (insbesondere Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr, Terrorakt, gesetzlich oder staatliche Beschränkungen oder Handelssperren), nicht zur Vertragserfüllung in der Lage sind. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

§5. Kauf/Eigentumsvorbehalt
Wir sind zu Teillieferung und Teilleistungen zu jedem Zeitpunkt berechtigt. Rücksendungen sind nur nach vorangegangener Absprache mit uns zulässig. Bei Rücksendungen wegen nichtberechtigter Mängelrügen behalten wir uns vor, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten dem Kunden zu berechnen.

Die Gefahr der Versendung trägt der Kunde, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehende Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum von uns. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund die Verbindlichkeiten bestehen, uns gegenüber getilgt hat. Wir sind verpflichtet, unsere Sicherheiten freizugeben, soweit deren Wert unsere Forderungen mehr als 30 % übersteigt.

§6. Zahlungen / Aufrechnungsverbot / Abtretungsverbot
Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Eingang des Rechnungsbetrages auf unser Konto maßgebend. Leistungsort für Zahlungen ist unser Sitz.

Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu Zeit 8 %- Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichenden Leistungen wird zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Wir behalten uns jedoch eine hiervon abweichende Verrechnung vor.

Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, dass derartige Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden. Dem Kunden steht auch wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine etwaigen Gegenforderungen abzutreten und/oder Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei Rücktritt

  • bis zu 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietzinses

  • 13. Bis 1. Tag vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Mietzinses

  • am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Mietzinses

§7. Lizenzen
Software des Lizenzgebers darf nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf diese nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen des Lizenzgebers benutzt werden. Eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben dürfen vom Kunden nur nach Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers erfolgen. Der Kunde stellt uns im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Software von allen Schadensersatzansprüchen des Lizenzgebers frei.

§8. Gewehrleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleitungsvorschriften, es sei denn, es wird ein gebrauchtes Mietobjekt verkauft. Ein gebrauchtes Mietobjekt wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an den Käufer „wie gesehen“ verkauft.

§9. Haftung
Jegliche Haftung unsererseits wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, sie ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen. Dies gilt insbesondere auch für Verluste oder Schäden an Materialien des Kunden oder eins Dritten, die wir uns bereit erklären zu Lagern oder zu transportieren.

Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn, insbesondere nicht für Schäden, Verluste und Aufwendungen infolge einer Nutzungsunterbrechung der Mietsache, erhöhte Arbeitskosten, Verzögerungen, Gewinnverluste und Verlust des Geschäftswertes.

Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf den Gesamtbetrag der an uns gezahlten Miete und/oder von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Im Falle von bespieltem Material ist die Haftung auf diejenigen Kosten begrenzt, die durch den Ersatz von entsprechenden leeren Datenträgern entstehen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und entsprechender Daten Sicherung eingetreten wäre. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für unsere Beratung in Wort, Schrift oder in sonstiger Weise.

Ausgenommen von vorstehenden Haftungsausschlüssen bzw. -beschränkungen ist unsere Haftung wegen Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit), wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.

§10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge bezüglich des Internationalen Warenkaufs (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.